Rechtsprechung
BVerwG, 22.10.1981 - 7 B 175.80 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,6101) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Elterliches Erziehungrecht im religiösen Bereich
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 05.07.1978 - 7 K 90/78
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.06.1980 - 2 A 80/78
- BVerwG, 22.10.1981 - 7 B 175.80
- BVerwG, 02.09.1983 - 7 C 169.81
- BVerfG, 25.02.1987 - 1 BvR 47/84
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 09.11.1962 - VII C 84.59
Auszug aus BVerwG, 22.10.1981 - 7 B 175.80
Es kann grundsätzlich geklärt werden, ob das elterliche Erziehung recht im religiösen Bereich mit der Vollendung des 14. Lebensjahres des Kindes auch dann endet, wenn Eltern und Kind übereinstimmen in der Entscheidung, daß das Kind am Religionsunterricht eines bestimmten Bekenntnisses teilnehmen soll, und ob bei Verweigerung der Teilnahme des Kindes an dem gewünschten Religionsunterricht die Eltern selbst Klage erheben können (vgl. auch BVerwGE 15, 134 [138]).
- BVerwG, 22.10.1981 - 7 C 77.80
Bekenntnisloser Schüler - Religionsunterricht - Religionsgemeinschaft - …
Es spricht vieles dafür, daß die Religionsgemeinschaften auf der konfessionellen Homogenität der Schüler im Religionsunterricht bestehen dürfen, Andersgläubige oder Bekenntnislose zum Religionsunterricht also nicht zuzulassen brauchen; diese Frage, die hier nicht entschieden zu werden braucht, kann in einer Rechtssache, in der der Senat mit Beschluß vom 22.10.1981 BVerwG 7 B 175.80 die Revision zugelassen hat, bedeutsam werden (vgl. ferner Beschluß vom 22.10.1981 BVerwG 7 B 126.81 zur konfessionellen Homogenität der Schüler einer nordrheinwestfälischen Bekenntnisschule).